Pflegeschutzbund e. V.

Pflegeverträge richtig abschließen

Grundsätzliches beim Pflegevertrag für die ambulante Pflege

Der Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienstleister regelt das Verhältnis zwischen beiden Parteien. Er muss viele wichtige Dinge enthalten und sehr präzise abgefasst sein.

In einem Pflegevertrag wird geregelt, welche Leistungen einem pflegebedürftigen Menschen zustehen und welche Kosten dafür veranschlagt werden (meist in einer Anlage „Kostenvoranschlag“). Seit 2002 sind schriftliche Verträge gesetzlich vorgeschrieben. 

Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder aber zu allgemein formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar. Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Verträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige, also in der Regel juristische Laien.

Ein genauer Blick auf den Vertrag, möglichst vor Unterzeichnung, lohnt sich: Denn nur wenn alle Pflegeleistungen im Vertrag auch aufgeführt sind, kann man überprüfen, ob diese auch erbracht wurden und bei Nichteinhaltung des Vertrages auch entsprechend Beschwerde einlegen.

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Bestandteile eines Pflegevertrags für die ambulante Pflege

Vertragspartner

Achten Sie darauf, dass die pflegebedürftige Person als Vertragspartner genannt wird und kein Angehöriger, Verwandter oder Betreuer. Der Grund ist, dass der Vertragspartner ansonsten einen Vertrag zugunsten Dritter schließen würde, der dadurch zahlungspflichtig ist und somit für die Kosten aufkommen muss. Die Unterschrift selbst kann auch eine bevollmächtigte Person oder ein Vertreter leisten. Dann empfehlen wir allerdings, mit „in Vertretung“ (i.V.) zu unterzeichnen. Lässt sich hingegen der Angehörige als Vertragspartner eintragen, muss dieser für die Kosten aufkommen, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr zahlen kann.

Pflegeleistungen

Viele verschiedene Leistungen werden in der Regel zusammengefasst und mit Überbegriffen beschrieben, z.B. „Pflege gemäß Pflegegrad 2“. Dies kann diverse Einzelmaßnahmen enthalten. Der Begriff Grundpflege ist ebenfalls ungenau, da die Grundpflege aus mehreren Modulen besteht. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen so genau wie möglich beschrieben werden. Wenn Überbegriffe oder Module genannt werden, so ist eine Erläuterung der Begriffe zum Beispiel im Anhang oder in einer Fußnote empfehlenswert. Üblich sind auch Verweise auf die Landesrahmenverträge, die einzelne Leistungen aufführen. Je genauer eine Tätigkeit beschrieben wird, desto weniger Spielraum bleibt für eigene Interpretationen.

Kosten

Im Vertrag müssen alle Kosten genau aufgeführt sein. Stellen Sie sicher, dass aufgelistet wird, welche Kosten für die jeweiligen Leistungen anfallen und wer diese Kosten zu tragen hat (z.B. die Pflegekassen, der Pflegebedürftige oder andere Institutionen). Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen separat aufgeführt werden. Änderungen an den Kosten sollten schriftlich vorangekündigt werden und ggf. einer Zustimmung bedürfen. Werden Investitionskosten berechnet, muss auch dies im Vertrag aufgeführt werden, denn diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Neben den aufgeschlüsselten Kosten müssen die Gesamtkosten ersichtlich sein.

Darauf sollten Sie bei ambulanten Pflegeverträgen achten

Wichtig ist:

  • eine exakte Pflegedokumentation
  • wie die Ersatzpflege geregelt ist
  • welche Kooperationspartner der Pflegedienst hat
  • Regelungen für den Haushalt (Haftung, Schlüsselübergabe)
  • Ansprechpartner bei Problemen
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Die Form der Bezahlung (Bankeinzug oder Rechnung)
  • Modus bei Terminabsage
  • Identisches Verfahren bei Pflegeverträgen mit Angehörigen oder Freunden

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